Eingliederungshilfe 

Für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen

Wer durch eine körperliche oder psychische Erkrankung oder (drohender) Behinderung an der gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt ist, darf sich Unterstützung holen, um diesen Nachteil auszugleichen.

Die Eingliederungshilfe steht jedem Menschen zu, der eine Behinderung hat oder von einer bedroht ist. Hierzu zählen auch psychische Krankheiten wie Suchterkrankungen, Depressionen, Ängste und mehr.

Die obersten Ziele sind immer: die selbständige Lebensführung und die Teilhabe an der Gesellschaft.

 

Haben Sie das Gefühl, unsere Unterstützung wäre genau das richtige für Sie? Dann melden Sie sich gerne bei uns (hier gehts zu unseren Kontaktmöglichkeiten)

Wie bekommt man diese Unterstützung?

 

In einem Erstgespräch schauen wir gemeinsam mit ihnen ob sie von der Eingliederungshilfe profitieren könnten und sich ein Antrag lohnt. Hier dürfen sie uns alle Fragen stellen, die ihnen eine Entscheidung leichter machen, ob sie eine Eingliederungshilfe beantragen möchten.

 

Wer bezahlt das?

 

Die Eingliederungshilfe wird in vielen Fällen vom Landessozialamt bezahlt. Wenn sie selbst über ausreichend finanzielle Mittel (Einkommen oder größeres Vermögen) verfügen, wird das Sozialamt den Anteil berechnen, den sie selbst zu tragen haben.

 

Was passiert nach dem Erstgespräch?

 

Bevor wir ihnen helfen dürfen, muss unser Leistungsträger (das Sozialamt, denn diese bezahlen die Leistung) bestimmen ob sie einen Anspruch auf diese Hilfe haben. Ist das geklärt, werden Ziele für einen längeren Zeitraum (meist ein halbes Jahr) festgelegt.

Geht dann die eigentliche Unterstützung los, besuchen wir sie regelmäßig zuhause. Wir hören ihnen zu, unterstützen sie in ihren Ideen und helfen ihnen ihre Ziele zu erreichen.

Oft haben unsere KlientInnen das Gefühl ohne Hilfe nicht mehr in der eigenen Wohnung leben zu können. Der Schritt von der Insel ist aber in vielen Fällen unumkehrbar und für die Betroffenen eine traumatische Erfahrung. Zudem vertreten wir den Standpunkt, dass es für unsere Gemeinschaft wichtig ist, auch für die Bedürftigen eine Perspektive aufzuzeigen und diese mitzutragen. Deshalb geht es bei unserer Arbeit auch darum, mit unseren Klientinnen und Klienten neue Perspektiven auf Norderney zu entwickeln oder die Entscheidung für einen Umzug wirklich gut zu durchdenken.

 

Wie genau können helfen wir?

 

Die Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe sind vielfältig. Dabei ist es uns wichtig, dass alle Ziele durch sie bestimmt und in ihrem Tempo erreicht werden. Schließlich soll unsere Arbeit weniger Erziehung und kein Zwang, sondern eine Begleitung sein. Unsere Klientinnen und Klienten sollen ein Leben führen können, in dem sie sich auch mit ihrer Erkrankung wohl fühlen.

 

Beispiele für Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Hilfe beim selbständigen Wohnen
  • Hilfe bei finanziellen Fragen
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Vermittlung an Beratungsstellen
  • Begleitung zu (Fach-)Ärzten
  • Unterstützung in der Freizeitgestaltung
  • Unterstützung und Begleitung bei der Suche nach
    Tagesbeschäftigungen oder Arbeit
  • über die eigene Situation und über Wünsche und
    Ziele reden
  • mit anderen Menschen in Kontakt kommen
  • den Tag besser gestalten
  • schnelle Hilfe in Krisen
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